Das Studentenwerk Potsdam zahlt für Kinder von Studierenden einmalig 100 €. Voraussetzung für das Studierendenkindergeld ist, dass die Studierenden in den Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam fallen und das Kinder oder die Kinder nach dem 1. März 2008 geboren sind.
Die Auszahlung des Geldes erfolgt direkt in der Kasse des Studentenwerks oder auf formlosen Antrag (Angabe der Bankverbindung).
Mitzubringen oder mitzuschicken sind eine Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes und des Studentenausweises.
Weitere Informationen finden Sie beim Studentenwerk Potsdam.
(ALG II, Sozialgeld, Sozialversicherung)
Grundsätzlich schliessen sich der Bezug von BAföG und der Grundsicherung gegenseitig aus. In besonderen Fällen können aber ergänzende Leistungen über die Grundsicherung beantragt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter (es zählt der Wohnort).
Bei Erkrankung von studierenden Müttern und Vätern, die einen Haushalt führen, in welchem mindestens ein Kind unter 12 Jahren zu versorgen ist, besteht die Möglichkeit eine notwendige HAUSHALTSHILFE für die Zeit der Erkrankung, gemäß § 38 SGB V finanziert zu bekommen. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich der Formalitäten bereits vorsorglich bei der für Sie zuständigen Krankenkasse.
